WAHLARZT - WAS BEDEUTET DAS?
Als Wahlarzt rechne ich mein Honorar nicht direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab, sondern Sie erhalten von mir eine Honorarnote, die Sie selbstständig bei Ihrer Versicherung einreichen müssen. Um Ihnen diesen Vorgang zu erleichtern, wird der detaillierten Auflistung der erbrachten medizinischen Leistungen ein Antragsformular auf Kostenersatz beigelegt.
Eine automatisierte elektronische Datenübermittlung an Ihren Krankenversicherungsträger zur Abrechnung medizinischer Leistungen erfolgt nicht!
IHRE VORTEILE!
Freie Arztwahl:
Sie haben die Gewissheit nicht nur in der Ordination, sondern auch im Krankenhaus von mir persönlich betreut zu werden.
Zeit:
Die Wahlarztordination erlaubt es die Zeit für den Patient:Innen großzügig zu bemessen. Das bedeutet für Sie geringe Wartezeit, aber ausreichend Zeit um
- auf Ihre Fragen und Beschwerden einzugehen
- Ihre Therapiemöglichkeiten zu besprechen und den Behandlungsablauf zu planen